AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für geführte Berg- und Wandertouren und Outdoorveranstaltungen (nachfolgend: Touren)
Wir bedanken uns für Ihre Buchung bei Ladiestour.bayern. Um einen reibungslosen Ablauf der Touren gewährleisten zu können, sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bitte zu beachten. Sie sind Bestandteil des Vertrages. Bitte nehmen Sie sich daher die nötige Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
Nachfolgende Bedingungen gelten, soweit die Veranstalterin selbst die ausgeschriebenen Touren erbringt. Soweit sie lediglich Leistungen anderer Veranstalter vermittelt, gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, sofern diese wirksam dem Vertrag zugrunde gelegt wurden.
§1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „Ladiestour.bayern“ als Anbieterin von Tages- und Mehrtagestouren sowie als Vermittlerin einzelner Fremdleistungen (nachfolgend: Veranstalterin und/oder Vermittlerin) und der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner (nachfolgend einheitlich: Teilnehmerin).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmerin werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Veranstalterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§2 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Mit der Anmeldung, die in Textform, elektronisch, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, bietet die Teilnehmerin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die Veranstalterin zustande. Maßgeblich sind Buchungsbestätigung und Leistungsbeschreibung.
Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen, gilt Folgendes: Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet die Teilnehmerin der Veranstalterin den Abschluss des Vertrages verbindlich an, wobei die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ keinen Anspruch der Teilnehmerin auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben begründet. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der Veranstalterin zustande. Der Teilnehmerin wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.
(2) Alle Touren werden von der Veranstalterin gewissenhaft, sorgfältig und unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände vorbereitet und geplant. Geschuldet ist die vereinbarte Durchführung der Tour im Rahmen der Leistungsbeschreibung, nicht jedoch ein bestimmter sportlicher Erfolg, insbesondere kein Gipfel- oder Etappenerfolg. Sicherheitsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass für sämtliche vorstehend genannten Buchungsarten gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ausgeschlossen ist. Die Möglichkeit eines Rücktritts oder einer Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den Bestimmungen in Ziffer 5.
(4) Soweit die Veranstalterin lediglich Verträge über einzelne Fremdleistungen, insbesondere Hütten, sonstige Unterkünfteoder Leistungen Dritter, vermittelt, kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen der Teilnehmerin und dem fremden Leistungserbringer zustande. Die Fremdleistung wird in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung als solche kenntlich gemacht, soweit dies rechtlich erforderlich und tatsächlich möglich ist. Die Vermittlerin haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst; unberührt bleibt eine Haftung für eigene Beratungs-, Auswahl- oder Vermittlungsfehler nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit mehrere Reiseleistungen zu einer Gesamtheit verbunden werden, bleiben zwingende reiserechtliche Vorschriften, insbesondere zum Pauschalreiserecht oder zu verbundenen Reiseleistungen, unberührt.
§3 Teilnahmeberechtigte/ Schlechtwetterregelung
(1) Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie den speziellen Anforderungen der jeweiligen Tour gerecht wird, insbesondere technisch, körperlich und geistig geeignet ist und die entsprechende Ausrüstung mitführt. Die Veranstalterin wird in diesem Zusammenhang die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen der Touren vor Vertragsschluss in allgemein verständlicher Weise mitteilen. Mit dem Antrag der Teilnehmerin auf Vertragsschluss erklärt diese konkludent, die Voraussetzungen für die jeweilige Tour zu erfüllen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Teilnehmerin die im Vorhinein kommunizierten Voraussetzungen der jeweiligen Tour von Anfang an nicht erfüllt, so geht dies zu ihren Lasten. Unbenommen bleibt ihr das Recht zum Rücktritt gemäß § 5, welcher insbesondere auch bei nachträglich eingetretenen Umständen greift, die zu einer fehlenden Teilnahmeberechtigung führen. Die körperliche Konstitution verbleibt in der Risikosphäre der Teilnehmerin.
(2) Die Veranstalterin sowie ihre Vertreterinnen, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, Teilnehmerinnen zu Beginn oder während der Tour ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die zuvor mitgeteilten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgen oder durch ihr Verhalten sich selbst oder andere gefährden. In diesem Fall behält die Veranstalterin den Anspruch auf den vereinbarten Preis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was sie durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Gesetzliche Rechte der Teilnehmerin bleiben unberührt.
(3) Erfordern ungünstige Wetter-, Schnee- oder Sicherheitsverhältnisse die Absage der vereinbarten Leistung, kann die Veranstalterin die Tour bis spätestens drei Tage vor dem geplanten Beginn absagen. Die Entscheidung hierüber trifft die Veranstalterin nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten.
Im Falle einer solchen Absage bietet die Veranstalterin der Teilnehmerin wahlweise die Umbuchung auf einen Ersatztermin oder einen Gutschein über den bereits gezahlten Teilnahmebetrag an. Der Gutschein ist für die Dauer von drei Jahren gültig und kann für eine gleichwertige Bergwandertour, Bergtour, Klettersteigtour, Hochtour oder Schneeschuhtour (Sommer oder Winter) eingelöst werden.
Nimmt die Teilnehmerin weder eine Umbuchung noch einen Gutschein an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag zurückerstattet.
(4) Wetter-, Schnee-, Gelände- oder Sicherheitsverhältnisse können Änderungen des Tourenverlaufs oder einen Abbruch während der Tour erforderlich machen. Die Entscheidung hierüber trifft die Veranstalterin bzw. die eingesetzte Tourenleitung nach pflichtgemäßem Ermessen unter vorrangiger Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten. Wird die Tour aus Sicherheitsgründen durch die Veranstalterin vorzeitig beendet, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung nur hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen, soweit der Veranstalterin insoweit Aufwendungen erspart bleiben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Teilnehmerinnen sind verpflichtet, sicherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstalterin, der Tourenleitung sowie deren Vertreterinnen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen jederzeit Folge zu leisten.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten für die Leistungen die in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführten Preise.
(2) Der Tourpreis ist mit Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
§5 Rücktritt
(1) Die Teilnehmerin kann vor Beginn der Tour jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zu erklären und wird mit Zugang bei der Veranstalterin wirksam. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende pauschalierte Stornogebühren berechnet:
Touren im Alpenraum:
- Bis 30 Tage vor Tourbeginn 20% des Tourpreises
- 29 bis 22 Tage vor Tourbeginn 30% des Tourpreises.
- 21 bis 15 Tage vor Tourbeginn 40% des Tourpreises.
- 14 bis 7 Tage vor Tourbeginn 50% des Tourpreises
- 6 Tag bis 4 Tage vor Tourbeginn 75% des Tourpreises
- 3 Tage bis 24 Stunden vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt der Tour 90% des Tourpreises
Touren außerhalb des Alpenraumes
- Bis 45 Tage vor Tourbeginn 20% des Tourpreises
- 44 bis 31 Tage vor Tourbeginn 30% des Tourpreises
- 30 bis 15 Tage vor Tourbeginn 50% des Tourpreises
- 14 bis 08 Tage vor Tourbeginn 75% des Tourpreises
- 7 Tage bis 24 Stunden vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt der Tour 90% des Tourpreises
Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als die vorgenannte Pauschale. Der Veranstalterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der Leistung werden berücksichtigt.
§6 Mindestteilnehmerzahl
(1) Touren und Führungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, bis spätestens drei Tage vor Beginn der Tour vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist in der Leistungsbeschreibung angegeben wurden.
(2) Ist bereits früher erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, informiert die Veranstalterin die Teilnehmerin unverzüglich. Wird die Tour aus diesem Grund nicht durchgeführt, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Aufwendungen der Teilnehmerin, etwa für Anreise, Unterkunft, Ausrüstung, Visa oder ähnliche Vorbereitungskosten, werden nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung der Veranstalterin besteht.
§7 Haftung
(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für eigene Hinweis-, Aufklärungs-, Auswahl-, Organisations- und Verkehrssicherungspflichten bleibt unberührt. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
(4) Für Leistungsstörungen sowie Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichneten Leistungen Dritter haftet die Veranstalterin nicht für die Leistungserbringung durch den Dritten selbst. Eine Haftung der Veranstalterin für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung bleibt unberührt.
(5) Die Teilnahme an Wanderungen und Outdoor-Veranstaltungen setzt eine angemessene körperliche Fitness, Trittsicherheit sowie – soweit in der Tourbeschreibung angegeben – Schwindelfreiheit voraus. Teilnehmerinnen werden gebeten, vor der Buchung anhand des angegebenen Anforderungsprofils sorgfältig zu prüfen, ob die jeweilige Tour ihren persönlichen Voraussetzungen entspricht. Die von der Veranstalterin angebotenen Beratungsmöglichkeiten sollten hierbei genutzt werden. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen.
§8 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§9 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
(1) Auf den Vertrag sowie das Rechtsverhältnis zwischen der Teilnehmerin und der Veranstalterin findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Staates entgegenstehen, in dem die Teilnehmerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmerinnen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Veranstalterin Gerichtsstand.
(3) Für Klagen der Veranstalterin gegen die Teilnehmerin ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn sich die Klage gegen einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen richtet oder wenn die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Veranstalterin Gerichtsstand.
§10 Leihausrüstung
Leihmaterial, das der Teilnehmerin von der Veranstalterin überlassen wird, ist sorgfältig zu behandeln und vollständig sowie in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Teilnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sie den Schaden zu vertreten hat.
§11 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin sowie deren Veröffentlichung oder sonstige Verwendung erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmerin. Die Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§12 Datenschutz
Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerin ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils abrufbaren Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
§13 Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt § 306 BGB.
Stand dieser Bedingungen: 07. Juli 2026